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Wechselkurs verstehen — EZB-Kurs, Bank, Reise

Welcher Wechselkurs gilt fürs Finanzamt, welcher beim Geldwechsel, welcher an der Kreditkarte? EZB-Referenzkurs, Spread und ein Beispiel aus Madrid.

Der Wechselkurs zwischen zwei Währungen ist selten eine einzige Zahl. Je nach Zweck bekommen wir einen anderen Kurs angezeigt — den EZB-Referenzkurs für die Buchhaltung, einen Devisenkurs unserer Hausbank, einen Sortenkurs in der Wechselstube und auf der Kreditkartenabrechnung wieder einen vierten. Welcher Kurs für welchen Anlass zählt, regelt sich teils durch das Steuerrecht, teils durch das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter. Wir gehen die wichtigsten Fälle der Reihe nach durch und zeigen, wo wir den jeweils maßgeblichen Kurs nachschlagen.

Schnellantwort

Für die deutsche Steuererklärung gilt in der Regel der EZB-Referenzkurs des entsprechenden Tages — werktäglich um 16:00 Uhr MEZ festgestellt und von der Bundesbank über die Zeitreihe BBEX3 veröffentlicht. Für Reisen, Online-Einkäufe und Kreditkartenzahlungen rechnen wir mit dem Marktkurs zuzüglich Spread und Auslandseinsatzentgelt — typischerweise zwischen 0,5 % und 2,5 % schlechter als der Referenzkurs. Den Sortenkurs der Wechselstube vergleichen wir vorher mit dem EZB-Referenzkurs, sonst zahlen wir bis zu 8 % Aufschlag, ohne es zu merken.

Wie ein Wechselkurs zustande kommt

Wechselkurse bilden sich rund um die Uhr auf dem globalen Devisenmarkt — einem dezentralen Netz aus Banken, Brokern und elektronischen Plattformen. Über den Bildschirmen läuft der Spot-Markt mit Geld- und Briefkursen, die sich im Sekundentakt verändern. Der Tageskurs, den wir später in Tabellen lesen, ist eine Momentaufnahme aus diesem Strom.

Die Europäische Zentralbank stellt arbeitstäglich gegen 14:10 Uhr MEZ ihren Referenzkurs fest. Das Verfahren heißt Concertation procedure: Die nationalen Notenbanken der Eurosystem-Mitglieder gleichen ihre Kurse miteinander ab und einigen sich auf eine repräsentative Marktnotiz. Veröffentlicht werden die Kurse anschließend um 16:00 Uhr auf der EZB-Website und in der Bundesbank-Zeitreihendatenbank. Diese Zahlen sind keine Handelskurse — niemand kauft Devisen exakt zum Referenzkurs — aber sie sind die akzeptierte Bezugsgröße für Bilanzen, Steuererklärungen und gerichtliche Verfahren.

Drei Kurse für dasselbe Paar

Für ein und denselben Tag finden wir für EUR/USD in der Regel drei verschiedene Zahlen, die alle berechtigt sind:

  • EZB-Referenzkurs: die werktäglich festgestellte Notiz, die für Buchhaltung, Finanzamt und Statistik maßgeblich ist. Beispielhaft 1,085 USD je 1 EUR.
  • Devisenkurs der Bank: der Kurs, zu dem die Bank bargeldlose Beträge zwischen Konten umrechnet — typischerweise 0,1 % bis 0,8 % schlechter als der Referenzkurs.
  • Sortenkurs: der Kurs für physisches Bargeld in Wechselstube oder Bank — meist 1,5 % bis 5 % schlechter, weil Lagerung, Transport und Versicherung von Scheinen Geld kosten.

Hinzu kommt der Kreditkartenkurs, den der Acquirer (typischerweise Mastercard oder Visa) tagesaktuell setzt und der je nach Zahlungsdienstleister wieder leicht abweicht. Auf vielen Karten kommt zusätzlich ein Auslandseinsatzentgelt von 1,0 % bis 1,75 % obendrauf.

Welcher Kurs für welchen Zweck

AnlassMaßgeblicher KursQuelle
Steuererklärung (Einnahmen in Fremdwährung)EZB-Referenzkurs am Tag des ZuflussesBMF-Schreiben zu §3 EStG, Bundesbank BBEX3
Bilanzielle Umrechnung zum StichtagEZB-Referenzkurs zum 31.12.§256a HGB i.V.m. IDW RS HFA 3
Freelancer-Rechnung in USD an deutschen KundenEZB-Referenzkurs am Rechnungs- oder Zahlungstag§14 UStG, Abschnitt 14.5 UStAE
Online-Bestellung mit KreditkarteAcquirer-Kurs + AuslandseinsatzentgeltVertrag mit dem Kartenherausgeber
Reisekasse in barSortenkurs am SchalterAushang der Wechselstube
Überweisung ins AuslandDevisenkurs der Bank + SpreadPreisaushang gemäß §675c BGB

Wer für eine Steuererklärung einen Fremdwährungsbetrag umrechnet, hat ein Wahlrecht: monatlicher Durchschnittskurs des Bundesfinanzministeriums oder tagesgenauer EZB-Referenzkurs. Das BMF veröffentlicht die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse monatlich im Bundessteuerblatt. Beide Methoden sind zulässig, müssen aber konsistent über das Veranlagungsjahr verwendet werden.

Wie Banken und Kreditkartenanbieter abrechnen

Der Unterschied zwischen Bank-Verkaufs- und Bank-Ankaufskurs heißt Spread. Er ist die Gewinnmarge des Anbieters und reicht von wenigen Basispunkten bei großen Beträgen institutioneller Kunden bis zu mehreren Prozent für Reisende mit Wechselstuben am Flughafen. Ein Spread von 2 % bedeutet: 100 EUR umgerechnet, zurückgerechnet und wieder zurückgewechselt bleiben rund 96 EUR übrig — die fehlenden 4 EUR verteilen sich auf zwei Handelsmargen.

Kreditkartenanbieter rechnen Auslandstransaktionen nach einem zweistufigen Verfahren ab. Zuerst rechnet der Acquirer den Betrag mit dem Mastercard- oder Visa-Tageskurs in Euro um. Anschließend addiert die Hausbank ein Auslandseinsatzentgelt — bei klassischen Girokontokarten meist 1,5 %, bei spezialisierten Reisekarten von N26, DKB oder Wise oft 0 %. Die Tagesabrechnung erscheint dann mit einem Mischkurs auf dem Kontoauszug, der sich nicht eins zu eins gegen den EZB-Referenzkurs prüfen lässt — wohl aber gegen den vom Anbieter veröffentlichten Tageskurs.

Dynamic Currency Conversion — die teure Bequemlichkeit

An Kartenterminals und Geldautomaten im Ausland fragt das System gelegentlich, ob wir in Euro oder in der Lokalwährung abrechnen wollen. Diese Funktion heißt Dynamic Currency Conversion (DCC). Sie klingt komfortabel, ist aber für uns als Verbraucher fast immer die teurere Option: Der DCC-Anbieter setzt einen eigenen Wechselkurs, der typischerweise 3 % bis 7 % über dem regulären Acquirer-Kurs liegt. Wer in Lokalwährung abrechnet, lässt die übliche zweistufige Umrechnung greifen und spart sich den DCC-Aufschlag. Die EU-Verordnung 2019/518 verpflichtet Anbieter seit 2020 zur transparenten Vergleichsanzeige — der Aufschlag muss am Terminal sichtbar sein.

Worked Example: Tanken in Madrid mit der Kreditkarte

Wir tanken in Madrid für 60,00 EUR — Anzeige am Zapfsäulendisplay. Der Betrag wird in Euro abgerechnet, weil Spanien zur Eurozone gehört, also fällt keine Umrechnung an. Soweit, so einfach.

Anders bei einer Tankrechnung in Zürich über 80 CHF. Der EZB-Referenzkurs am Tag der Buchung lautet 0,955 EUR/CHF, das ergibt rechnerisch 76,40 EUR. Der Acquirer rechnet aber mit 0,949 EUR/CHF — wir zahlen 75,92 EUR plus 1,5 % Auslandseinsatzentgelt der Hausbank, also rund 77,06 EUR auf dem Kontoauszug. Gegenüber dem theoretischen Referenzkurs-Wert von 76,40 EUR sind das 66 Cent Mehrkosten, etwa 0,86 %. Eine spezialisierte Reisekarte ohne Auslandseinsatzentgelt würde dieselbe Rechnung mit 75,92 EUR buchen.

Bei größeren Beträgen lohnt der Vergleich: Eine Fernreise mit 4.000 EUR Kartenumsatz kostet bei einer klassischen Girokontokarte rund 60 EUR mehr als bei einer entgeltfreien Reisekarte. Über die typische Nutzungsdauer einer Karte trägt sich der Wechsel meist.

Wie wir den EZB-Referenzkurs nachschlagen

Die Bundesbank stellt die Zeitreihe BBEX3 öffentlich bereit. Sie enthält die täglichen EZB-Referenzkurse für 31 Währungen ab dem 4. Januar 1999 — dem Tag, an dem der Euro als Buchgeld eingeführt wurde. Die Reihe wird werktäglich gegen 16:15 Uhr aktualisiert, an deutschen Bank-Feiertagen pausiert. Wir rufen sie auf zwei Wegen ab:

  • Über die EZB-Seite „Euro foreign exchange reference rates” mit Tabellen für Spot, Monat und Jahr
  • Über die Bundesbank-Suchmaske unter Statistiken → Zeitreihen-Datenbanken mit CSV-Export für eigene Berechnungen

Wer den Wert für eine Steuererklärung braucht, druckt die Tabelle für das relevante Datum als PDF aus und legt sie zur Buchführung. Das genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Banken und Steuerberater verwenden in der Regel die exakt gleiche Quelle.

Verwandte Rechner auf Umrechnen

Konkrete Tagesumrechnungen führen wir auf den jeweiligen Spoke-Seiten durch:

Auf der Übersichtsseite finden sich alle aktuell gepflegten Rechner gruppiert nach Art.

Häufig gestellte Fragen

Welcher Wechselkurs gilt für meine Steuererklärung?

Maßgeblich ist der EZB-Referenzkurs am Tag des Zu- oder Abflusses — also am Tag der Zahlung, nicht am Tag der Rechnungsstellung. Alternativ akzeptiert das Finanzamt den monatlichen Durchschnittskurs aus dem BMF-Schreiben zu Umsatzsteuer-Umrechnungskursen, sofern wir die gewählte Methode über das gesamte Veranlagungsjahr konsistent anwenden. Beide Werte sind über die Bundesbank-Zeitreihe BBEX3 und das Bundessteuerblatt frei abrufbar.

Wann wird der EZB-Referenzkurs festgestellt?

Werktäglich gegen 14:10 Uhr MEZ im Rahmen der Concertation procedure zwischen den nationalen Notenbanken des Eurosystems. Veröffentlicht werden die Kurse anschließend um 16:00 Uhr auf der EZB-Website und in der Bundesbank-Zeitreihendatenbank. An Feiertagen, an denen TARGET2 nicht geöffnet ist, pausiert die Feststellung — wir verwenden in diesen Fällen den Vortageswert.

Worin unterscheiden sich Devisen- und Sortenkurs?

Der Devisenkurs gilt für bargeldlose Beträge auf Konten, der Sortenkurs für physisches Bargeld in Scheinen und Münzen. Sortenkurse sind in der Regel 1,5 % bis 5 % schlechter als der EZB-Referenzkurs, weil Lagerung, Versicherung und Transport von Bargeld zusätzliche Kosten verursachen. Wer im Ausland viel bar bezahlt, sollte den Sortenkurs vor dem Wechsel mit dem EZB-Referenzkurs vergleichen — die Differenz bestimmt, ob sich der Tausch lohnt.

Was ist Dynamic Currency Conversion und sollten wir sie nutzen?

Dynamic Currency Conversion (DCC) bezeichnet die Wahlmöglichkeit am Kartenterminal oder Geldautomaten, in Euro statt in der Lokalwährung abzurechnen. Der DCC-Anbieter setzt dabei einen eigenen Wechselkurs, der typischerweise 3 % bis 7 % über dem regulären Acquirer-Kurs liegt. Wir lehnen DCC daher fast immer ab und rechnen in der Lokalwährung ab — die Hausbank rechnet anschließend mit dem üblichen Visa- oder Mastercard-Tageskurs in Euro um.

Wie viel Spread ist beim Geldumtausch fair?

Bei größeren bargeldlosen Beträgen unter institutionellen Kunden liegt der Spread bei wenigen Basispunkten. Im Privatkundengeschäft sind 0,5 % bis 1,5 % bei Hausbank-Überweisungen üblich, 1,5 % bis 3 % bei Sortenkursen in Wechselstuben außerhalb von Flughäfen. Aufschläge von 5 % und mehr sehen wir an Wechselstuben in Bahnhöfen, Flughäfen und Touristenzonen. Wir empfehlen, vor jedem Bargeldumtausch den EZB-Referenzkurs zu prüfen und Aufschläge über 2,5 % gegenüber dem Referenzkurs als teuer einzuordnen.

Quellen

  • Europäische Zentralbank — Euro foreign exchange reference rates
  • Deutsche Bundesbank — Zeitreihen-Datenbanken (Reihe BBEX3, Devisenkurse)
  • Bundesministerium der Finanzen — Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht
  • EU-Verordnung 2019/518 über grenzüberschreitende Zahlungen und Transparenz von Währungsumrechnungsentgelten
  • §256a HGB — Stichtagsumrechnung von Fremdwährungsposten
  • §14 UStG i.V.m. Abschnitt 14.5 UStAE — Rechnungen in Fremdwährung